Am 6. August erschien, in der Lebensmittelzeitung, als Antwort auf die Presseberichterstattung zu den Planungen des Berliner Senats die Ansiedlung von Discountern weiter zu verschärften, der Leserbrief unseres Bloggers Andreas Wagener von der boxofbrix gmbh.
In Deutschland steht den Städten und Gemeinden die Planungshoheit über ihr Gemarkungsgebiet zu. Die Ausgestaltung der Planungshoheit findet sich neben den Bauleitplänen zunehmend auch in Stadtentwicklungskonzept wieder. Neben Themen wie dem Ausbau der Infrastruktur, Entwicklung der Bildungseinrichtungen, Erholungsangeboten und Betrachtung der regionalen, demografischen Entwicklung wird insbesondere die Einzelhandelsstruktur untersucht.
Oftmals ist sogar ein spezielles Projekt wie ein Discounter oder ein anderer Anbieter mit hohem Flächenbedarf Auslöser zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes. Ganz gleich welchen Namen dieses bekommt, ob Stadtentwicklungskonzept (SEK), Städtebauliches-Einzelhandels-Entwicklungskonzept (SEEK) oder Einzelhandelskonzept (EHK), es steht immer unter dem Titel der sogenannten „städtebaulichen Entwicklung.“ Doch was ist eine städtebauliche Entwicklung bzw. eine diesbezüglich Fehlentwicklung? (weiterlesen …)
