Den Wert der Immobilie schätzen

09.12.2011 | 11:07

Ob man auf der Suche nach einer neuen Immobilie ist, oder sich von seinem Eigentum trennen möchte, den Wert einer Immobilie zu schätzen, kann viele Vorteile mit sich bringen.
Hat man nach langer Suche endlich seine Wunschimmobilie gefunden, gilt es, über den Kaufpreis zu verhandeln. Häufig wird dieser nämlich deutlich höher angesetzt, als der tatsächliche Wert des Hauses. Mit einer fundierten Wertschätzung hat man so eine gute Verhandlungsbasis.
Doch auch im Falle einer Erbschaft, einer Scheidung oder einer Hypothek, kann die Bewertung der eigenen Immobilie durchaus sinnvoll sein.
Auch für den Verkauf einer Immobilie lohnt es sich, ihren derzeitigen Wert zu ermitteln. So gewinnt man einen ersten Anhaltspunkt zur Ermittlung des Verkaufspreises.
Wer erst einmal die Kosten für ein klassisches Gutachten sparen will, der kann die Immobilienbewertung online beantragen. Hierzu werden drei, nach dem ImmoWertV geregelte Verfahren angewendet.

Vergleichsverfahren

Das Vergleichsverfahren kommt vor allem beim Kauf oder Verkauf von Wohneigentum zum Einsatz, aber auch zur Wertschätzung bei Scheidung oder Erbschaftsangelegenheiten. Durch den Vergleich einer Immobilie mit, in Lage, Größe und Ausstattung vergleichbaren Objekten, kann so ein Mittelwert errechnet werden, der dann zur Wertschätzung der Immobilie herangezogen wird. Das prinzipiell sehr einfache und gut nachvollziehbare Verfahren hat den Nachteil, dass häufig keine angemessene Anzahl an Vergleichsobjekten zur Verfügung steht.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren kommt für Objekte in Frage, die keine Mieteinnahmen bringen, wie beispielsweise Fabriken, Bahnhöfe oder Kasernen. Allerdings kann man das Verfahren auch für die Wertermittlung von selbstgenutztem Wohneigentum anwenden.
Für die Berechnung werden der Bodenwert und die gesamten Herstellungskosten das Gebäudes berechnet und um die Alterswertminderung korrigiert.

Ertragsverfahren

Das Ertragsverfahren kommt bei Objekten zur Anwendung, die Mieterträge einbringen. Dazu gehören Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Geschäftsimmobilien. Der ermittelte Wert berücksichtigt vor allem die Einnahmen, die durch den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie erzielt werden können. Nach der Ermittlung des Bodenwertes für ein Objekt wird der durch Mieteinnahmen mögliche Rohbetrag abgezogen. Dieser Rohbetrag wird mit dem Liegenschaftszins multipliziert.
Je nach Art der zu bewertenden Immobilie eignet sich eines dieser drei Wertermittlungsverfahren.

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