Kommunale Planungshoheit: JA! Wettbewerbseingriffe: NEIN!!

12.08.2010 | 15:50

Am 6. August erschien, in der Lebensmittelzeitung, als Antwort auf die Presseberichterstattung zu den Planungen des Berliner Senats die Ansiedlung von Discountern weiter zu verschärften, der Leserbrief unseres Bloggers Andreas Wagener von der boxofbrix gmbh.

Leserbrief

Leserbrief

In Deutschland steht den Städten und Gemeinden die Planungshoheit über ihr Gemarkungsgebiet zu. Die Ausgestaltung der Planungshoheit findet sich neben den Bauleitplänen zunehmend auch in Stadtentwicklungskonzept wieder. Neben Themen wie dem Ausbau der Infrastruktur, Entwicklung der Bildungseinrichtungen, Erholungsangeboten und Betrachtung der regionalen, demografischen Entwicklung wird insbesondere die Einzelhandelsstruktur untersucht.

Oftmals ist sogar ein spezielles Projekt wie ein Discounter oder ein anderer Anbieter mit hohem Flächenbedarf Auslöser zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes. Ganz gleich welchen Namen dieses bekommt, ob Stadtentwicklungskonzept (SEK), Städtebauliches-Einzelhandels-Entwicklungskonzept (SEEK) oder Einzelhandelskonzept (EHK), es steht immer unter dem Titel der sogenannten „städtebaulichen Entwicklung.“ Doch was ist eine städtebauliche Entwicklung bzw. eine diesbezüglich Fehlentwicklung?

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten und bei der architektonischen Gestaltung von Immobilien trifft dies ebenso zu wie bei der Betrachtung von Kunst, Kultur oder der geschmacklichen Beurteilung einer Steinofenpizza.

Architektur Supermarkt

Architektur Supermarkt

Die bauliche Form eines herkömmlichen Discounters mag oftmals nicht besonders vielfältig oder einfallsreich sein. Sie ist jedoch mit Sicherheit eines: nämlich zweckmäßig und kundennorientiert! Und dies ist aus wirtschaftlichen Gründen sowohl für die Eigentümer und Bauträger ein wichtiges Argument, als auch für die Betreiber der Lebensmittelläden.

Denn diese Gestaltung ist nichts anderes als Ausdruck der Bedürfnisse der Kunden nach einer schnellen Orientierung und einer guten Auffindbarkeit der Produkte. Die Entwicklung der Lebensmittelläden in den vergangenen Jahren ist ausschließlich dem Einkaufsverhalten der Kunden geschuldet.

Dies betrifft nicht nur die Entwicklung der Selbstbedienungsläden sondern gleichsam die Entwicklung von autokundenorientierten Standorten in peripheren Lagen und die immer größer werdenden Flächenanforderungen. Und ein privatwirtschaftliches Unternehmen hat ein Interesse wirtschaftlich voranzuschreiten und sich an seinen Kunden zu orientieren.

Steht also die Kundenorientierung einer städtebaulich geordneten Entwicklung entgegen? Woher kommen die Bemühungen von Politik und Staat die Weiterentwicklung des Lebensmitteleinzelhandels als nicht wünschenswert zu betrachten? Oftmals wird die Ablehnung eines Ansiedlungswunsches damit begründet, dass dieser neue Standort negative Auswirkungen auf andere sogenannte „zentrale Versorgungsbereiche“ hat.

Diese sind i.d.R. Gegenstand der Einzelhandelsuntersuchung im Zusammenhang mit den vorgenannten Stadtentwicklungskonzepten und werden unter Berücksichtigung geografisch mehr oder weniger fundierter Analysen definiert. Zu verstehen sind unter zentralen Versorgungsbereichen räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine Versorgungsfunktion zukommt.

Tante-Emma-Laden

Wird nun durch ein Handelsunternehmen die Ansiedlung außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches gewünscht, so werden regelmäßig negative Auswirkungen dieser Ansiedlung konstatiert, wenngleich eine Abwägung zwischen den einzelnen Betriebsformen ausbleibt. Es kommt zwangsläufig zu einem Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Welche Auswirkungen hat ein Supermarkt mit 1.600 qm Verkaufsfläche auf einen Discounter? Oder ein Discounter mit 800 qm auf einen Tante-Emma-Laden? Und ist dieser Tante-Emma-Laden tatsächlich schützenswert wenn dieses Betriebskonzept ohnehin kaum mehr genutzt wird? Wer schützt überhaupt die großen Verbrauchermärkte wie Globus, Kaufland oder Real vor der Ansiedlung eines Tante-Emma-Ladens?

Fakt ist, dass die Verweigerung einer Baugenehmigung für einen Lebensmittelladen meist auf einem städtebaulichen Einzelhandelskonzept beruht, aus welchem eine städtebauliche Fehlentwicklung für das Ansiedlungsvorhaben abgelesen wird.

Im Kern jedoch geht es offensichtlich nicht um die städtebauliche Entwicklung. Vielmehr dienen diese Konzepte der Rechtfertigung eines Eingriffs in den Wettbewerb. Und die Lobby der innenstadtnahen Händler oder örtlichen Kleingewerbetreibenden steht an vorderster Front wenn es um die Verhinderung von Wettbewerbsansiedlungen geht. Unter dem Deckmantel der städtebaulichen Entwicklung wird so aktiv in das Wettbewerbsgeschehen eingegriffen.

In der aktuellen Diskussion um die Verschärfung des Bauplanungsrechts durch den Berliner Senat hat zuletzt der SPD-Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz offenkundig ausgeführt: „Wir wollen niemandem preiswerte Einkaufsmöglichkeiten wegnehmen, aber wenn Discounter A, B und C schon da sind, muss doch wirklich nicht noch ein vierter dahin“.

Was also anderes ist diese Ablehnung als ein Eingriff in den Wettbewerb? Mit einer freien Marktwirtschaft hat dies am Ende nicht mehr viel zu tun. Es ist in Ordnung wenn das Bauplanungsrecht den Ordnungsrahmen schafft an welchen Standorten sich der Einzelhandel entfalten kann. Die Entscheidung über das „ob“ sollte jedoch dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden. Und die politisch gewünschte Nahversorgung kommt ganz schnell wenn auch der Bedarf hierfür am Markt auftritt – ganz ohne politische Einmischung.

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