Der Gesetzgeber hat mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine pauschale Steuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer) auf Kapitaleinkünfte, Wertpapier- und Terminmarktgeschäfte eingeführt. Diese wird ab 2009 als Abgeltungssteuer erhoben. Die Banken nutzen das Schlagwort „Abgeltungssteuer“ für eine enorme Werbeoffensive. Doch vor dem Hintergrund der sog. Finanzmarktkrise sowohl in Amerika als auch mittlerweile in Europa stellt sich für viele Anleger nicht mehr vordringlich die Frage nach der optimalen Depotgestaltung und Risikostreuung. Sondern vielmehr die Frage nach der Wahl des richtigen Produktes zur Geldanlage oder zur Vorsorge. Und da kommt auch das gute alte „Betongold“ wieder ins Gespräch. Die Anlage in Immobilien zählt zu den werthaltigsten und inflationsgeschütztesten Anlagen überhaupt und kann bei der richtigen Auswahl auch steuerliche Vorteile bringen. Die meisten Immobilien liegen im Sanierungsgebiet oder sind Einzeldenkmale und gewähren dem Anleger dadurch die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10 f EstG (Einkommensteuergesetz), je nach Nutzungsart (Kapitalanlage/Eigennutzung). Weitere Informationen zu den Objekten erhalten Sie hier im Immobilienblog oder unter immobilienblog@quadratmeter.de und unter 09135/725999.
Autor: Andreas Wagener
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