Real Estate Investment Trust – REIT-Immobilien:
Seit 01.01.2007 sind in Deutschland steuerbegünstigte Immobilien-AGs zulässig, sog. REITs (Real Estate Investment Trusts). Diese investieren in reale Substanzwerte: Immobilien.
REITs stellen börsennotierte Immobilien-AGs dar und müssen weder Körperschaftsteuer noch Gewerbesteuer bezahlen. Ein REIT ist eine Kapitalgesellschaft mit dem Geschäftszweck Immobilien anzukaufen, zu behalten und zu verwalten. REITs erwirtschaften Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung. Mindesten 90 % des Gewinns ist als Dividende an die Anleger auszuschütten.