Bei offenen Immobilienfonds handelt es sich um Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (InvG). Daher unterliegen offene Immobilienfonds der staatlich Aufsicht (BaFin) und müssen auch staatlich genehmigt werden.
Offene Immobilienfonds investieren wie geschlossene Fonds in Immobilien mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Investitionsobjekte laufend ausgetauscht werden können. Eine Rückgabe der Anteile an einem offenen Fonds wird mit Inkrafttreten des Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz) nicht mehr täglich möglich, sondern nur noch in folgendem Rahmen: