Disagio

Das Disagio auch Damnum genannt ist ein Abschlag bei Auszahlung eines Immobiliendarlehens unter 100 % der Darlehenssumme. Seit 2007 sind diese zu den Finanzierungskosten zählenden Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung sofort als Werbungskosten abziehbar, sofern das Disagio marktüblich ist (sieh auch § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dies ist bei Darlehensverträgen der Fall, wenn das Disagio nur noch maximal 5 % der Darlehenssumme beträgt und der Zinsfestschreibungszeitraum mindestens fünf Jahren beträgt (siehe auch: BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I S. 546). Ein darüber hinausgehender Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei variabel verzinslichen Darlehen auf die Laufzeit verteilt werden.

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