Beleihungsgrenzen

Jede Bank beleiht eine Immobilie nur bis zu einem bestimmten Wert. Dieser Wert entspricht bei Neubauten häufig dem Kaufpreis. Und in Abhängigkeit von der Beleihungsgrenze ergibt sich die objektbezogenen Darlehenshöhe. Die Beleihungsgrenzen sind Ausdruck der Risikobewertung durch die Bank. Je niedriger das benötigte Darlehen, desto günstiger sind die Zinskonditionen.

 

BeleihungsgrenzenDie Beleihungsgrenze liegt zwischen 40 – 80 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie. Eine Vollfinanzierung ist meist nur bei Nachweis eines hohen Einkommens sowie hohen Sicherheiten des Kreditnehmers möglich. Sollen darüber hinaus auch noch die Nebenkosten finanziert werden, so sind besondere Bonitätsvoraussetzungen notwendig.

Im Folgenden finden Sie die banküblichen Beleihungsgrenzen:

  • Geschäftsbanken, Raiffeisenbanken, Volksbanken 80 %
  • Hypothekenbanken 60-65 %
  • Lebensversicherungen 40-60 %

Darlehen innerhalb der Beleihungsgrenzen, werden als 1a-Hypothekendarlehen oder 1a-Hypotheken bezeichnet. Im Grundbuch werden diese durch die Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechtes abgesichert.  Diese Darlehen zeichnen sich durch die geringe Ausfallwahrscheinlichkeit – auch im Falle einer Zwangsversteigerung – durch günstige Zinskonditionen aus.

Je höher der Eigenkapitaleinsatz ist, desto günstiger der mögliche Zinssatz!

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